Achtung! Kettenhalsbänder sind AB SOFORT mit Stoppring zu versehen!
Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes sind Würgehalsbänder verboten.
Auch, die in der Prüfungsordnung (BGH/IPO) vorgeschriebenen Kettenhalsbänder gehören zu solchen "Würgehalsbändern". Zwar steht in der Prüfungsordnung, dass es verboten ist den Hund auf "Würgefunktion" anzuhängen, aber praktisch wäre es dennoch möglich. DAHER ist jedes Kettenhalsband ab sofort mit "Stoppring" zu versehen, Dieser Ring verhindet, dass sich das Kettenhalsband zusammen ziehen kann und so den Hund würgt.
Die Prüfungsordnungen ändern sich nicht. Jedoch sind alle Leistungsrichter dazu angehalten die Ketten bei Prüfungsantritt zu überprüfen.
Wir erlauben uns hier nochmal den Leistungsreferenten Robert Markschläger zu zitieren:
Uns ist das Wohlergehen der Hunde – auch ohne gesetzliche Bestimmungen – nicht nur ein Anliegen, sondern ein absolutes MUSS!