Sachkunde gem. §4/Ziff 4Abs.1 NÖ Sachkundeverordnung

 

Unsere Obfrau Susanne verfügt seit Feb. 2016 über den Bescheid der NÖ Landesregierung das Training und die Theoriestunden für den Sachkundenachweis abzuhalten u. zu bestätigen.

 

In der Praxis haben wir festgestellt, dass die Hunde, die "quer" einsteigen und keine Vorausbildung haben, in den meisten Fällen mit dem Training in Einzelstunden beginnen müssen. Im Erstgespräch wird das mit jedem Hundebesitzer individuell abgeklärt und besprochen.

Sind mehrere Hunde zur gleichen Zeit in Ausblidung, gibt eventuell auch gemeinsames Gruppentraining.

Ebenso wird die notwendige Theorie-Ausbildung in 2 Blöcken zu je mind. 2 Stunden je nach Bedarf angeboten.

 

Inhalte der Ausbildung ist in der Ausführungsverordnung geregelt und beinhaltet kurz zusammen gefasst:

Leineführigkeit, Sitz-Ausbildung, Freifolge, Bewältigen von Stressituationen

 

Die angegbenen 6 Stunden (Praxis) sind lediglich eine Mindestanforderung - ist der Hund nach den 6 Stunden noch nicht in der Lage die geforderten Anforderungen zu bewältigen, sind mit Sicherheit weitere Trainingsstunden notwendig, bevor die Bestätigung ausgestellt werden kann.